Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB

  1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das durch die TLF LabelFinder GmbH, Schöneberger Straße 21a, 10963 Berlin (im Folgenden TLF) im Internet unter www.thelabelfinder.com und den länderspezifischen Top-Level Domains, angebotene Onlineportal (im Folgenden: Plattform) im Verhältnis zu den Nutzern eines (Basis- oder Premium-) Profils (im Folgenden: Nutzer).

  1. Vertragspartner

Verträge über die Nutzung der Plattform kommen zwischen den Parteien nur wirksam zustande, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. AGB des Nutzers

Die Geltung von Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers ist ausgeschlossen, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Leistungsbeschreibung

TLF betreibt die Plattform als Modesuchmaschine und räumt den Nutzern das Recht zur Nutzung der Website ein. Dabei bietet TLF dem Nutzer lediglich eine Plattform an, auf der der Nutzer sich gegenüber Besuchern der Website auf den aktuell gängigen Web-Browser präsentieren kann. Dazu bietet TLF die technische Möglichkeit, sich auf der Website ein Profil für einen real existierenden stationären Shop, ein Label oder sonstige Waren oder Dienstleistungen zu erstellen und in dieses Daten und Inhalte einzupflegen. TLF kann Profile auf einzelne Kategorien (zum Beispiel Mode, Accessoires, Schmuck, o.ä.) beschränken.

  1. Basisprofil und Premiumprofil

Die Anmeldung und Erstellung eines Profils ist grundsätzlich kostenlos (Basisprofil). Der Nutzer hat die Möglichkeit, das Angebot um kostenpflichtige Zusatzfunktionen zu erweitern (Premiumprofil). Dies beinhaltet insbesondere die bevorzugte Anzeige, die text- und bildliche Darstellung des Kundenshops sowie die Anzeige des Geschäfts des Kunden auch bei einer Suche im Umkreis. Innerhalb des Basisprofils behält sich TLF vor, nicht alle auf der Plattform angebotenen Leistungen bereitzustellen.

  1. Vertragsschluss

Der Vertrag über das Basisprofil kommt mit Aktivierung des Kontos durch den Nutzer durch Anklicken des von TLF übersandten Links zustande. Soweit ein Premiumprofil vereinbart ist, kommt der Vertrag durch Abschluss des Buchungsvorgangs durch den Kunden oder mit Bestätigung des Auftrages durch TLF in Textform (§ 126b BGB) zustande.

§ 3 Rechte und Pflichten der TLF LabelFinder GmbH

  1. Pflichten

TLF stellt dem Nutzer die oben beschriebene Plattform zur Nutzung zur Verfügung. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine jederzeitige und vollumfängliche Verfügbarkeit der Website. TLF bemüht sich jedoch, die Website möglichst durchgängig verfügbar zu halten.

  1. Bearbeitungsrechte

TLF ist berechtigt, die von dem Nutzer eingestellten oder übermittelten Inhalte ohne vorherige Mitteilung oder Zustimmung des Nutzers zu bearbeiten oder zu verändern. Dies bezieht sich auch auf die technische Bearbeitung des Profils des Nutzers, sowie die darin enthaltenen Angebote und Inhalte, insbesondere zur Gewährleistung der einheitlichen Darstellung auf mobilen Endgeräten, Softwareapplicationen u.ä.. Zur Anzeige der Profile auf TLF-Websites anderer Länder kann TLF Inhalte und Daten der Nutzerprofile automatisiert übersetzen. Weitergehende Rechte der TLF, insbesondere Maßnahmen nach § 4 Absatz 5 bleiben unberührt. TLF ist insbesondere jederzeit und ohne Angaben von Gründen berechtigt, Inhalte ohne Vorankündigung von seiner Website und aus dem jeweiligen Profil zu entfernen.

  1. Prüfungsrecht

TLF ist zur Prüfung der von Nutzern eingestellten Daten und Inhalte berechtigt, aber nicht verpflichtet und übernimmt ausdrücklich keine Haftung für deren Rechtmäßigkeit oder Richtigkeit.

  1. Änderungsrecht

TLF behält sich vor, die auf seiner Website angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Leistungen im Rahmen des Premiumprofils, die über den in § 2 Absatz 1 und 2 dieser Bestimmungen festgelegten Umfang hinausgehen, sind freiwillig und müssen von TLF nicht zwingend dauerhaft angeboten werden. Bei Anzeige eines Profils auf Webseiten von Vertragspartnern der TLF (z.B. über Widget, iFrame-Einbindung, White Label) obliegt allein TLF die Auswahl der Partner-Website. TLF kann die Kooperation mit Partner-Webseiten und damit die Anzeige eines Profils auf dieser Seite auch während der Vertragslaufzeit jederzeit neu begründen oder beenden.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  1. Zahlungspflicht

Soweit der Nutzer ein Premiumprofil abonniert hat, ist er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. TLF ist berechtigt, für in sich geschlossene Leistungsabschnitte Teilleistung zu verlangen.

  1. Mitwirkungspflichten

Der Nutzer wird TLF alle zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung benötigten Informationen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Kunde gewährleistet die Erreichbarkeit eines hinreichend qualifizierten und zu Entscheidungen befugten Mitarbeiters. Soweit Verzögerungen der Leistungserbringung durch TLF eintreten, die auf Versäumnissen dieser Mitwirkungspflicht beruhen, verschiebt sich ein vereinbarter Leistungszeitpunkt entsprechend.

Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Anzeige der Plattform bei ihm nicht durch veraltete Technik (insbesondere veraltete Web-Browser, Fehlen von gängigen Plug-Ins, etc) oder die Anzeige behindernde Einstellungen (z.B. Websiteblocker, Intranet) blockiert ist.

  1. Login

Für die Erstellung eines Profils und den Zugriff auf die Online-Plattform ist die Erstellung eines Kontos erforderlich. Ein Nutzer kann unterschiedliche Profile anlegen und als Pflegeperson mehreren Labels oder Shops zugeordnet sein. Jedes Label bzw. jeder Shop darf nur einmal angelegt werden. Eine Nutzung der Online-Plattform ist nur unter der Angabe der Pflichtangaben und insbesondere unter Angabe des Klarnamens (Vor- und Zuname) möglich. Der Nutzer sichert zu, dass die bei der Erstellung seines Kontos und des Profils verwendeten Daten zutreffend und vollständig sind. Der Nutzer wird Änderungen seiner Pflichtangaben umgehend gegenüber TLF anzeigen.

Der Nutzer räumt TLF bei Verknüpfung von Social Media Accounts mit der Plattform die Möglichkeit ein, zur Erbringung von Dienstleistungen auf von Social Media Plattformen (Facebook, Instagram, Twitter, u.m.) zur Verfügung gestellte Daten zuzugreifen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der in Anspruch genommenen Social Media Plattformen bleiben von der Geltung dieser AGB jederzeit unberührt.

  1. Verbotene Inhalte

Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte oder Daten in sein Profil einzustellen oder der TLF zur Einpflegung zu liefern, die gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht), die Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte) oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Für seine Daten, Inhalte oder Verlinkungen ist der Nutzer selbst verantwortlich, unabhängig davon, ob er sie selbst oder durch TLF eingepflegt hat.

  1. Prüfungspflichten

Der Nutzer versichert, sein Profil umgehend nach Freischaltung durch TLF und danach regelmäßig zu überprüfen. Dies beinhaltet insbesondere die Pflege und Überprüfung der eingestellten Inhalte, soweit nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist. Soweit ein Profil nicht die vereinbarten Funktionalitäten aufweist, hat der Nutzer TLF umgehend darüber zu informieren.

  1. Freistellung

Sollten Dritte TLF wegen möglicher Rechtsverstöße in Bezug auf die Inhalte oder verlinkten Seiten des Nutzers in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Nutzer, TLF von jeglicher Haftung freizustellen und ihr sämtliche Kosten zu ersetzen, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen, insbesondere der Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung. Der Nutzer ist verpflichtet, TLF bei der Rechtsverteidigung umfassend mit der Überlassung von Informationen und Unterlagen zu unterstützen. Weitergehende Ansprüche und Rechte der TLF bleiben unberührt.

  1. Folgen bei Missachtung der Pflichten

Kommt der Nutzer den vorstehenden Pflichten trotz Aufforderung der TLF innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann TLF die nach ihrem Ermessen geeigneten Maßnahmen zur Sicherung ihrer Rechte und der Rechte Dritter ergreifen. Dazu gehören insbesondere die Korrektur bzw. das Löschen von Angeboten oder Inhalten, die Verwarnung von Nutzern, Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten sowie die endgültige Sperrung des Nutzers. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit einer solchen Maßnahme obliegt allein TLF. Die Rechte aus § 3 Absatz 2 bleiben unberührt.

  1. Duldungspflichten

Der Nutzer hat alle Maßnahmen zu dulden, die TLF aus Sicherheitsgründen oder Sicherung bzw. Verbesserung ihres Angebots ergreift, insbesondere die vorübergehende Nichtverfügbarkeit wegen Wartungsarbeiten bzw. der Gefahr von Sicherheitsproblemen, Verzögerung der Veröffentlichung von Angeboten und Inhalten aus Sicherheitsgründen.

  1. Unterlassungspflicht

Der Nutzer verpflichtet, sich jede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist, sowie die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von Inhalten des Portals ohne Einwilligung durch TLF.

§ 5 Gewährleistung und Schadensersatz

  1. Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Basisprofils nach den gesetzlichen Bestimmungen des Leihrechts, §§ 598 ff BGB und hinsichtlich des Premiumprofils nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts, §§ 535 ff BGB.

  1. Schadensersatz
  • TLF haftet dem Nutzer uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TLF nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von TLF der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  • Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von TLF ausgeschlossen.
  • Hinsichtlich des Premiumprofils wird der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

  1. Keine Haftung bei Nutzungsausfall

Soweit ein Profil nicht wie vertraglich vereinbart genutzt werden kann, hat TLF sich um die Herstellung des entsprechenden Zustandes zu bemühen. Der Nutzer hat eine Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit umgehend der TLF mitzuteilen. Der Nutzer erkennt an, dass eine stets abrufbare und störungsfreie Bereitstellung der Website nicht immer möglich ist und insbesondere Störungen aufgrund von Wartungs- oder Sicherungsmaßnahmen sowie Ereignissen, die außerhalb des Machtbereichs der TLF liegen, zu einer nur eingeschränkten Abrufbarkeit oder vorübergehenden Einstellung der Dienste auf der Website führen können und der Nutzer diesbezüglich keinerlei Rechte, insbesondere keinen Selbstvornahme-, Schadensersatz-, Rücktritts- oder Minderungsrechte, zustehen.

  1. Leistungsverzug

Leistungszeitangaben sind nur verbindlich, soweit diese durch TLF schriftlich ausdrücklich bestätigt worden sind. Beruhen Verspätungen auf Umständen, die TLF nicht zu vertreten hat oder darauf, dass vereinbarte Leistungen nach Vertragsschluss erweitert werden, begründen dies keinen Verzug.

§ 6 Rechnung und Zahlungsverzug

  1. Vergütung

Vereinbarte Gebühren sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

  1. Verzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Bei Kaufleuten im Sinne des HGB tritt der Verzug auch ohne Zusendung einer Mahnung durch den Auftragnehmer ein.

  1. Zusätzliche Kosten

Zusätzliche Kosten, die bei Auslandszahlungen, Scheckzahlungen oder anderen Zahlungsarten anfallen, sind vom Nutzer zu tragen. Dies gilt insbesondere auch für zusätzliche Kosten, die im Rahmen von Lastschrift- oder Kreditkartenzahlung im Fall der Rückbuchung anfallen, sofern TLF die Rückbuchung nicht zu vertreten hat.

  1. Aufrechnung

Der Nutzer ist gegenüber TLF nur zur Aufrechnung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche berechtigt.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Ordentliches Kündigungsrecht

Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen jederzeit schriftlich (§ 126b BGB) gekündigt werden. Das Recht der TLF zur Sperrung aus § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 7 sowie ihr außerordentliches fristloses Kündigungsrecht nach § 7 Absatz 2 bleiben hiervon unberührt.

  1. Außerordentliches Kündigungsrecht

Die Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für TLF insbesondere dann vor, wenn der Nutzer auf zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Zahlung der vereinbarten Gebühr in Verzug ist, Umstände vorliegen, die seine Zahlungsunfähigkeit oder drohende Insolvenz nahelegen oder der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.

§ 8 Datenschutz

Zur Datenschutzerklärung

§ 9 Urheberrechte

  1. Rechteeinräumung durch TLF

Alle Rechte an während der Leistungserfüllung durch TLF entstehenden Arbeitsergebnissen, insbesondere Urheberrechte an Konzepten, Layouts, Datenverarbeitungs- und Computerprogrammen verbleiben bei TLF. Der Nutzer erhält ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch während der Vertragslaufzeit.

  1. Rechteeinräumung durch den Nutzer

Der Nutzer räumt TLF ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den von ihm auf die Plattform geladenen Inhalten (insbesondere Texte, Logos, Fotos, Videos, Marken, etc) ein. Der Nutzer kann das Nutzungsrecht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gegenüber TLF schriftlich widerrufen. In diesem Fall hat der Nutzer TLF eine angemessene Frist von mindestens 1 Monat bis zur Unterlassung der Nutzung zu gewähren.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten zwischen den Parteien findet, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des U.N. Kaufrechts.

  1. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gleich welcher Rechtsgrundlage ist Berlin, soweit der Nutzer Kaufmann ist.

  1. Änderungsvorbehalt

TLF hat das Recht, Änderungen an den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft vorzunehmen. Alle Änderungen und Ergänzungen des zugrundeliegenden Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und TLF den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages insgesamt.